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   OLG Saarbrücken, 21.04.2009 - 4 U 395/08 - 122   

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OLG Saarbrücken, 21.04.2009 - 4 U 395/08 - 122 (https://dejure.org/2009,5916)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.04.2009 - 4 U 395/08 - 122 (https://dejure.org/2009,5916)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. April 2009 - 4 U 395/08 - 122 (https://dejure.org/2009,5916)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Fahrerhaftung des Beifahrers

  • Judicialis

    StVG § 8 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVG § 8 Nr. 2
    Voraussetzungen des Haftungsausschlusses wegen Tätigkeit beim Betrieb des Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2009 - 4 U 395/08
    Der Richter darf und muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 254, 256; 61, 165, 169 f.; Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 286 Rdnr. 19).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2009 - 4 U 395/08
    In einer weiteren Entscheidung (BGHZ 116, 200) hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, dass der Veranlasser eines Transports, der sich dem von ihm veranlassten Betrieb nicht aussetzt, nicht in den Tätigkeitsbereich einbezogen ist (BGHZ 116, 205).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2009 - 4 U 395/08
    Gesichert ist jedenfalls, dass ein Beifahrer, der aussteigt, um nach einem Defekt zu suchen oder das Fahrzeug gegebenenfalls abzusichern, den Haftungsausschluss verwirklicht, da solche Tätigkeiten in engem Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs stehen (BGH, Urt. v. 18.10.1988 - VI ZR 223/87, MDR 1989, 150).
  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13

    Ein Rechtsanwalt im Zivilprozess verhält sich im Allgemeinen gegenüber seinem

    Der Senat hat nach ergänzender Beweisaufnahme die Berufung des Klägers durch Urteil vom 21.04.2009 (Aktenzeichen 4 U 395/08 - 122 -) zurückgewiesen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen und die Sitzungsniederschriften des Landgerichts vom 08.07.2013 (Bd. I Bl. 138 f. d. A.) und des Senats vom 24.07.2014 (Bd. II Bl. 366 ff. d. A.) und die beigezogenen Akten des Landgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen 3 O 141/06) und des Senats (Aktenzeichen 4 U 395/08 - 122 -), welche Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

    Der Senat hält an seiner Entscheidung im Vorprozess (veröffentlicht in OLGR 2009, 511 ff.) fest, dass ein Beifahrer jedenfalls dann im Sinne des § 8 Nr. 2 StVG beim Betrieb tätig wird, wenn er den Betrieb durch die Zurverfügungstellung des Fahrzeugs erst ermöglicht und Einfluss auf die Fahrstrecke nimmt (zustimmend Heß in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 23. Aufl. § 8 StVG Rn. 9; einschränkungslos für jeden Beifahrer OLG Celle, Urt. v. 30.06.2010 - 14 U 33/10, juris Rn. 9).

    Jedenfalls ist ein solcher Beifahrer kein Insasse des Fahrzeugs, der lediglich die in § 8a StVG geregelte Dienstleistung der Personenbeförderung in Anspruch nimmt (Senat OLGR 2009, 511, 512).

    Nach der Schilderung des Klägers war dieser im rechtlichen Sinne Veranlasser der Weiterfahrt nach L. (Senat OLGR 2009, 511, 513).

    (2.1) Der Senat hat im Vorprozess ausgeführt, dass die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens nicht veranlasst war, nachdem die auf der Windschutzscheibe gesicherten Spuren - selbst wenn man den Klägervortrag zur Herkunft der Spuren für wahr unterstellt - nicht geeignet sind, den vollen Beweis für den Unfallhergang zu erbringen (Beiakte Bd. II Bl. 339, insoweit in OLGR 2009, 511 ff. nicht abgedruckt).

  • OLG Saarbrücken, 15.09.2009 - 4 U 375/08

    Zum Regress der Unfallversicherung bei Abkommen von der Fahrbahn und zum

    Der Versicherte der Klägerin hat vielmehr den Betrieb durch den Beklagten zu 1) auf der zuvor von ihm festgelegten Wegstrecke erst ermöglicht, sich damit freiwillig in den Wirkungsbereich der von ihm eröffneten Betriebsgefahr begeben, weshalb er nicht des Schutzes der Gefährdungshaftung bedarf (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 21. April 2009 - Az. 4 U 395/08-122).
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OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.03.2009 - 4 U 395/08 (https://dejure.org/2009,33693)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tätigwerden eines Beifahrers beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs i.S.d. § 8 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Straßenverkehrsrechtliche Haftung bei fehlender Klarheit hinsichtlich der Person mit Verfügungsgewalt über das Fahrzeug während eines Unfalls

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